Der European Accessibility Act (EAA) – Was Website-Betreiber wissen müssen

Der European Accessibility Act (EAA) bzw. Barrierefreiheitsstärkungsgesetzt (BFSG) bringt neue Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit, die bis zum 28. Juni 2025 umgesetzt werden müssen. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Angeboten zu ermöglichen. Doch was bedeutet das konkret für Website-Betreiber? In diesem Artikel erklären wir, welche Verpflichtungen bestehen, welche Unternehmen betroffen sind und welche Massnahmen umgesetzt werden sollten.

Was ist der European Accessibility Act (EAA)?

Der EAA ist eine EU-Richtlinie, die Barrierefreiheitsanforderungen für digitale Produkte und Dienstleistungen vorschreibt. Die Regelungen orientieren sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Stufe AA und betreffen u. a. Websites, mobile Apps, E-Commerce-Plattformen und Online-Dienste.

Wer ist betroffen?

Unternehmen und Organisationen, die digitale Dienstleistungen oder Produkte innerhalb der EU anbieten, müssen ihre Inhalte barrierefrei gestalten. Dazu gehören insbesondere:

  • Online-Shops
  • Banken und Finanzdienstleister
  • Telekommunikationsunternehmen
  • Streaming- und E-Book-Plattformen
  • Online-Ticketing-Dienste
  • Websites von Behörden und Unternehmen mit öffentlichem Auftrag

Kleine Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro sind von den Anforderungen ausgenommen.

Welche Massnahmen sind erforderlich?

Website-Betreiber sollten ihre Plattformen nach den EAA-Anforderungen prüfen und optimieren. Hier sind die wichtigsten Massnahmen:

1. Wahrnehmbarkeit sicherstellen

  • Alternativtexte für Bilder, Grafiken und Bedienelemente bereitstellen
  • Untertitel und Audiodeskriptionen für alle audiovisuellen Inhalte anbieten
  • Klare Farbkontraste einhalten
  • Flexible Anpassung der Schriftgrösse ermöglichen, ohne dass das Layout beeinträchtigt wird
  • Informationen nicht ausschliesslich durch Farben vermitteln

2. Bedienbarkeit verbessern

  • Steuerung aller Funktionen per Tastatur ermöglichen
  • Konsistente Navigation und Bedienelemente auf allen Seiten gewährleisten
  • Animierte Inhalte pausierbar oder abschaltbar gestalten
  • Keine Zeitlimits festlegen oder Verlängerungsmöglichkeiten anbieten
  • Interaktive Elemente mit klaren Fokusmarkierungen versehen

3. Verständlichkeit erhöhen

  • Einfache, klare Sprache verwenden
  • Aussagekräftige Link- und Button-Bezeichnungen wählen
  • Fehlermeldungen in Formularen verständlich formulieren
  • Erklärungen oder Hilfetexte für komplexe Eingaben bereitstellen

4. Technische Robustheit gewährleisten

  • Kompatibilität mit Screenreadern sicherstellen
  • ARIA-Attribute korrekt nutzen, um interaktive Elemente zugänglich zu machen
  • HTML und CSS validieren, um eine stabile Struktur zu gewährleisten
  • Interaktive Elemente so gestalten, dass sie mit verschiedenen Eingabemethoden nutzbar sind

Unsere Haltung zur Barrierefreiheit

Seit vielen Jahren setzen wir auf barrierefreie und zugängliche Websites. Unser Ansatz war stets, Web Projekte von Beginn an so zu gestalten, dass sie für möglichst viele Menschen nutzbar sind – unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten oder technischen Einschränkungen. Wir betrachten Barrierefreiheit nicht als optionale Zusatzfunktion, sondern als grundlegenden Bestandteil guter User Experience und moderner Webentwicklung.

Wir sehen daher EAA als Bestätigung dessen, was wir bereits seit Jahren in unseren Projekten umsetzen: Zugänglichkeit als Grundprinzip des Webdesigns. Unsere Erfahrung zeigt, dass barrierefreie Websites nicht nur Menschen mit Behinderungen helfen, sondern auch die allgemeine Benutzerfreundlichkeit verbessern, die Suchmaschinenoptimierung (SEO) unterstützen und zu einer breiteren Reichweite führen.

Fazit

Der EAA stellt sicher, dass digitale Inhalte für alle Nutzer zugänglich sind. Website-Betreiber, die im EU-Raum tätig sind, sollten jetzt handeln, um ihre Plattformen bis zum 28. Juni 2025 barrierefrei(er) zu gestalten. Regelmässige Tests, Expertenberatung und der Einsatz automatisierter Prüftools können dabei helfen, die Anforderungen effektiv umzusetzen und den rechtlichen Vorgaben gerecht zu werden.